Wann darf man Laubbläser/Laubsauger benutzen?

Der Einsatz von Laubbläsern, bzw. Laubsaugern unterliegt strengen Bestimmungen, welche auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt werden. Auch zwischen Österreich und Deutschland gibt es Unterschiede. Wir haben uns die Regeln näher angesehen und die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.


Richtlinien für die Benutzung von Laubbläsern bzw. Laubsaugern

Einsatz in Österreich und Deutschland

Laubbläser und Laubsauger sind bei der Benutzung sehr laut – was zu Ruhestörungen führen kann.

Daher gilt in  Deutschland  in erster Linie diese Regelung: An Werktagen dürfen Laubbläser und Laubsauger nur zwischen  9 Uhr bis 13 Uhr  und von 15 Uhr bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Hierbei sollte man beachten, dass auch der Samstag als Werktag gilt. Laubsauger und Laubbläser dürfen Sonntags und Feiertags gar nicht zum Einsatz kommen.

In Österreich ist der Einsatz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So gilt in der Stadt Salzburg etwa: Unter der Woche von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 19 Uhr, sowie an Sonntagen und Feiertagen nur von 10 Uhr bis 12 Uhr. In Wien ist der Einsatz benzinbetriebener Geräte Samstags nur am Vormittag erlaubt. Sonn- und Feiertage sind tabu. In Kärnten darf man von 7 Uhr in der Früh bis 20 Uhr am Abend Laub saugen/blasen. In der Steiermark ist der Einsatz von benzinbetriebenen Laubbläsern und Laubsaugern in den Städten, wie zB. in Graz, gänzlich verboten.

Hier noch ein paar Tipps zur Benutzung der Laubbläser und Laubsauger

Bei großen Flächen oder Grundstücken gibt es kaum Alternativen zu einem lautstarken, benzinbetriebenen Laubsauger oder Laubbläser. Bei kleineren Gärten bzw. Wegen gibt es die Möglichkeit Akku-Laubsauger oder Geräte mit Stromanschluss zu benützen. Denn diese sind viel leiser und stören auch nicht wirklich. Die Geräte sind teilweise auch noch bis in die Abendstunden einsetzbar. Hierbei gilt es wiederum in den Gemeinden/in den jeweiligen Bezirken nachzufragen, denn bei unsachgemäßer Benutzung können Verwaltungsstrafen drohen.

Was noch erwähnt werden sollte: Einige Laubbläser bzw. Laubsauger, vor allem die benzinbetriebenen, bringen es auf 110 Dezibel, diese Werte variieren von Hersteller zu Hersteller. Daher sollte ein ausreichender Hörschutz getragen werden und auch die jeweiligen Herstellerinfos beachtet werden.